Passagiere mit besonderen Bedürfnissen und eingeschränkter Mobilität

Wenn du am Flughafen Hilfe brauchst, findest du hier alle Informationen, die du brauchst, um sie anzufordern. 

 

Wer kann am Flughafen Hilfe anfordern?

  • Passagiere, die in Rollstühlen reisen
  • Passagiere mit Gipsverbänden an den Extremitäten
  • Fahrgäste mit Mobilitäts-, Seh- und/oder Hörbehinderungen
  • Passagiere mit einer geistigen Einschränkung
  • Passagiere, die sich nicht selbst versorgen können (z. B. Personen mit Alzheimer), müssen immer begleitet werden

Personen mit einer kognitiven oder geistigen Behinderung oder mit Krankheiten wie Demenz oder Alzheimer können nur dann ohne Begleitung reisen, wenn sie die Sicherheitsanweisungen an Bord verstehen und darauf reagieren können. Es sind unbedingt alle Aspekte der Reise einschließlich die Ankunft am Flughafen zu bedenken, die Verwirrung oder Stress verursachen könnten. In solchen Fällen ist es zwingend erforderlich, stets mit einer Begleitperson zu reisen.

Beachten Sie unbedingt, dass der Assistenzservice nicht für allein reisende Minderjährige verfügbar ist.

Wie kann ich Unterstützung anfordern?

Sie können uns während des Buchungsvorgangs darauf hinweisen und die erforderliche Hilfeleistung auf den verschiedenen Flughäfen bei uns anfordern. Sie müssen uns nur Ihre besonderen Bedürfnisse mitteilen und uns sagen, ob Sie einen Assistenzhund mitführen werden.

Wenn Sie Ihre Bedürfnisse während des Buchungsvorgangs nicht angegeben haben, können Sie sie über unsere Website anmelden. Sie können den Service auch über die Website des Flughafens anfordern. Bei spanischen Flughäfen erfolgt die Anmeldung über die Website von Aena.

Bitte beachten Sie...

Um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten, empfehlen wir, mindestens 48 Stunden vor dem Abflug Hilfe anzufordern, da die Zahl der Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die mit einem Flug reisen können, begrenzt ist. Sollten Sie uns nicht mit dieser Vorlaufzeit benachrichtigen können wir die für Sie erforderliche Leistung gegebenenfalls nicht erbringen. Das könnte sich auf Ihre Reisepläne auswirken.

Am Tag des Flugs

Wenn Sie Hilfe angefordert haben, sollten Sie spätestens 2,5 Stunden vor Abflug am Treffpunkt des jeweiligen Flughafens eintreffen. Die Serviceleistungen bei Abflug und Ankunft Ihres Fluges fallen gegebenenfalls je nach Ihrem Reiseziel und den vom Flughafen und nicht von Vueling erbrachten Leistungen unterschiedlich aus. Deshalb sollten Sie unbedingt die Websites der Flughäfen einsehen und sich vergewissern, das diese über die für Sie erforderlichen Einrichtungen verfügen und die entsprechenden Leistungen anbieten.

Sie können auch direkt zu den Check-in-Schaltern von Vueling gehen, damit wir für Sie den Assistenzservice benachrichtigen.

Einchecken von Handgepäck und Rollstühlen

Personen, die den Flughafenservice in Anspruch genommen haben, haben unabhängig vom gewählten Tarif das Recht, ein Stück Handgepäck (max. 10 kg und 55 cm × 40 cm × 20 cm) ohne zusätzliche Kosten sowie ein Stück Handgepäck unter dem Sitz (max. 40 cm × 20 cm × 30 cm) mitzuführen. Darüber hinaus können Sie dieses Gepäck auf Wunsch kostenlos bei uns aufgeben.

Krücken, Gehstöcke, Gehhilfen, Sauerstoffkonzentratoren und Apnoe-Geräte können unabhängig vom Handgepäck mitgeführt werden. Zudem können Sie Ihre Medikamente oder ein Diabetes-Set (bei ärztlichem Attest) im Handgepäck oder im Aufgabegepäck mitführen.

Beim Reisen einem Rollstuhl oder einer Mobilitätshilfe können Sie diese kostenlos aufgeben. Rollstühle oder Mobilitätshilfen sind am Check-in-Schalter aufzugeben. Dort erhalten Sie auch die angeforderte Hilfe. Auf Wunsch können Sie Ihren eigenen Rollstuhl bis zum Flugsteig verwenden und ihn dann dort kostenlos im Gepäckraum verstauen lassen.

Nach Ankunft am Zielort begleitet Sie der Assistenzservice des Flughafens bis zum Gepäckband, an dem Sie Ihren Rollstuhl abholen können. Sollten Sie ihn aus besonderen Gründen nach der Landung benötigen, weisen Sie uns bitte darauf hin, damit wir uns darum kümmern können.

Für weitere Informationen zu den Einschränkungen beim Transport von Rollstühlen mit Batterie, siehe diese Seite.

MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE EIGENSTÄNDIGKEIT

Alle Passagiere müssen in folgenden Hinsichten ein Mindestmaß an Eigenständigkeit aufweisen:

  • Verstehen der Sicherheitsanweisungen
  • Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes
  • Herausnehmen und Anlegen der Rettungsschwimmweste
  • Verlassen des Sitzplatzes und Aufsuchen eines Notausgangs
  • Aufsetzen der Sauerstoffmaske
  • Nutzen der Toilette ohne Hilfe

Ist das nicht der Fall, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Passagiere zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson von über 16 Jahren ohne Behinderungen reisen, die Ihnen die notwendige Hilfe leisten kann. Andernfalls wird Ihnen gegebenenfalls die Beförderung verweigert.

War dieser Beitrag hilfreich?

Beiträge in diesem Abschnitt