Aus Sicherheitsgründen muss Ihr Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe von der Fluggesellschaft vor der Annahme autorisiert werden und muss zudem die Anforderungen erfüllen, die nachfolgend aufgeführt werden. Die Fluggesellschaft kann die Beförderung von Rollstühlen oder Mobilitätshilfen ablehnen, die nicht die notwendigen Anforderungen erfüllen.
Es gibt hauptsächlich drei Typen von Batterien:
Batterietyp | Beschreibung |
Nicht auslaufbare | Trockenbatterien (einschließlich der integrierten Batterie) Gel-Batterien Feuchtbatterie (abgedichtet) Die Batteriepole oder andere Stromkreise müssen isoliert sein. Die Batterie muss sicher am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt oder nach den Herstelleranweisungen abmontiert sein (wenn sie entsprechend ausgelegt ist). Sie können maximal eine Ersatzbatterie ohne Leistungsbeschränkung mitführen. |
Lithiumbatterie | Lithium-Ionen-Akkumulator Wenn die Batterie NICHT herausnehmbar ist, muss sie sicher am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt sein. Der Passagier muss sicherstellen, dass alle Stromkreise isoliert sind und dass die Mobilitätshilfe nicht versehentlich aktiviert werden kann. Die Akkus der Rollstühle und/oder Mobilitätshilfen (einschließlich der Ersatzbatterien) unterliegen folgenden Einschränkungen: a. Ein (1) Lithium-Ionen-Akkumulator mit NICHT mehr als 300 Wh. b. Zwei (2) Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit nicht mehr als je 160 Wh. Wenn der Akku HERAUSNEHMBAR ist, muss er nach den Herstelleranweisungen entfernt und in der Kabine befördert werden. Wenn der Akku NICHT herausnehmbar ist, muss er sicher am Stuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt sein und die Anschlüsse müssen getrennt und isoliert werden, um zu vermeiden, dass er automatisch und/oder durch Kurzschlüsse in Betrieb geht. |
Nicht auslaufbare Batterien | Feuchtbatterie Die Fluggesellschaft lässt solche Batterien nicht an Bord zu. |