Beschränkungen beim Handgepäck

Aus Sicherheitsgründen sind als Handgepäck folgende Gegenstände nicht zugelassen:

  • Gewehre und andere Objekte, die in der Lage sind, ein Projektil abzufeuern (einschließlich alle Feuerwaffen wie Pistolen, Gewehre und Schrotflinten, Spielzeugpistolen aller Art, Imitationen, Komponenten von Feuerwaffen, Druckluft- und CO2-Waffen, Leuchtraketen-, Start- und Signalpistolen, Bogen, Arm üste und Pfeile, Harpunen und Harpunenabschussgeräte, Schleudern und Gummischleudern, ausgenommen sind Zielfernrohre).
  • Geräte, die ausdrücklich betäuben oder bewegungsunfähig machen (darunter Elektroimpulsgeräte, Elektroschocker wie z.B. Teaser oder Betäubungsstäbe, Viehbetäubungs- oder Viehtötungsapparate und chemischen Stoffe, Gase sowie Abwehr- oder Betäubungssprays, z.B. Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays).
  • Spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Äxte, Beile, Spitzhacken und Eispickel, Messer und Taschenmesser mit mehr als 6 cm Klingenlänge, Rasiermesser und -klingen, Ski- und Wanderstöcke, Scheren mit mehr als 6 cm Klingenlänge, spitze oder scharfe Kampfsportausrüstungen sowie Schwerter und Säbel).
  • Stumpfe Instrumente (wie Baseball- und Softball-Schläger, Stöcke und Schläger sowie Kampfsportausrüstung).
  • Sprengstoffe oder hoch entzündlichen Stoffe und Geräte (wie Munition, Sprengkapseln, Detonatoren und Zünder, Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern, Minen, Granaten und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände, Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse, Rauchkanister oder Rauchpatronen, Dynamit, Schwarzpulver und Plastiksprengstoffe).
  • Werkzeuge, wenn diese zur Bei ingung schwerer Verletzungen oder zur Bedrohung der Sicherheit des Flugzeugs verwendet werden können, (wie z.B. echstangen, Bohrer und Bohraufsätze, Werkzeuge mit einer mehr als 6 cm langen Klinge oder Achse wie Schraubendreher und Stechbeitel, Sägen, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen).
  • Illegale Drogen.
  • Leichte Transportfahrzeuge, die mit Lithiumbatterien oder anderen Systemen angetrieben werden, wie Mini-Segways, Hover-Boards, Air-Wheels, Solo-Wheels, Balance-Wheels und andere Geräte oder ähnliche sich drehende Gleichgewichtsroller dürfen weder im Handgepäck befördert noch aufgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über Gepäck in unseren Transportbedingungen.
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