Der Transport einer Bestattungsurne sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck ist zulässig.
Der Passagier muss bei der Reise im Besitz eine Kopie der Bescheinigung des Bestattungsunternehmens sowie einer Kopie der Sterbeurkunde sein. Diese Dokumente müssen auf Verlangen am Abflughafen vorgelegt werden. Bei internationalen Flügen empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Konsulat des Ziellandes in Verbindung zu setzten, um sich über die Bedingungen der Behörden vor Ort zu informieren.
Die Urne muss hermetisch verschlossen und derart verpackt sein, dass sie nicht als Graburne erkennbar ist Zudem müssen alle nationalen und internationalen Bestimmungen bezüglich des korrekten Transports erfüllt sein.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, diese Bestimmungen zu erfüllen.