Flüssigkeiten im Handgepäck

Gemäß der Verordnung Nr. 185/2010 dürfen im Handgepäck nur Behälter mit Flüssigkeiten, Sprays und Gels mitgeführt werden, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Diese müssen in einem transparenten Plastikbeutel verstaut werden, der ein Fassungsvermögen von maximal 1000 ml (1 Liter) haben darf und verschließbar sein muss. Pro Passagier ist nur ein Beutel gestattet.

Falls Sie mit einem Baby reisen, können Sie die für die Reise benötigte Babynahrung mitnehmen (ohne jedoch die erlaubten Abmessungen von 55×40×20 cm und 10 kg für das Handgepäck zu überschreiten), einschließlich ei und Püree. Das Fassungsvermögen des Lebensmittelbehälters kann mehr als 100 ml betragen und muss nicht versiegelt sein.

Zugelassen sind auch Diätprodukte und Medikamente (flüssig oder halbfest), die an Bord eingenommen werden müssen, sowie andere medizinische Utensilien wie Spritzen, für die an den Sicherheitskontrollen auf Aufforderung Authentizitätsnachweise vorgelegt werden müssen.

Sie können in den Läden auf dem Flughafen gekaufte Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, wenn diese ordnungsgemäß mit der Kaufbescheinigung des Flughafenladens in zugelassenen und verschlossenen Sicherheitstüten verpackt sind. Diese Sicherheitstüten dürfen erst nach der Ankunft am Zielflughafen geöffnet werden.<><></> <><></> Die o.g. Einschränkungen für die Mitführung von Flüssigkeiten gelten nicht für das aufgegebene Gepäck. </></>

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