Reisen mit dem digitalen Personalausweis

Der digitale Personalausweis (DNI digital) ist das offizielle Dokument, das von der Policía Nacional Spaniens ausgestellt wird und die digitale Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern über die offizielle MiDNI-App der Policía Nacional ermöglicht. Derzeit können spanische Staatsbürger dieses digitale Format als gültiges Reisedokument für das Boarding auf unseren Inlandsflügen innerhalb Spaniens verwenden.

Bitte beachte, dass ein Foto, ein Screenshot oder eine PDF deines Personalausweises, das auf deinem Handy gespeichert ist, kein gültiges Dokument für das Boarding ist.

Um dennoch Unvorhergesehenes zu vermeiden und die Sicherheitskontrollen am Flughafen so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir dir, immer deinen physischen Personalausweis bei dir zu tragen.

 

Voraussetzungen für das Fliegen mit dem digitalen Personalausweis

Mit deinem digitalen Personalausweis kannst du auf Inlandsflügen innerhalb Spaniens reisen, sofern du die nachstehenden Voraussetzungen erfüllst.

Nur gültig für spanische Staatsbürger

Die Nutzung dieses digitalen Formats für Reisen ist ausschließlich Passagieren mit spanischer Staatsangehörigkeit gestattet, die über einen gültigen DNI digital verfügen. Da diese Validierung mit den lokalen Behörden verbunden ist, werden andere Formen der digitalen Identitätsbestätigung für ausländische Passagiere nicht akzeptiert.

Nur auf Inlandsflügen (Spanien) zulässig

Die Nutzung des digitalen Personalausweises ist ausschließlich für Inlandsflüge innerhalb Spaniens (Routen mit Start- und Zielort innerhalb Spaniens) gestattet. Für jeden internationalen Flug – einschließlich Zielen innerhalb des Schengen-Raums – ist es weiterhin zwingend erforderlich, deinen physischen Reisepass oder deinen physischen spanischen Personalausweis vorzulegen.

Wie sieht es mit digitalen Identitätsdokumenten aus anderen Ländern aus?

Derzeit ist die Akzeptanz digitaler Ausweisdokumente auf den spanischen digitalen Personalausweis (DNI digital) beschränkt. Wenn du eine andere als die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, kannst du den digitalen Personalausweis deines Herkunftslandes nicht für das Boarding unserer Flüge verwenden.

 

Regelungen für Minderjährige

Auch Minderjährige können den digitalen Personalausweis zum Reisen nutzen, aber die Bedingungen variieren je nach Alter und Verfügbarkeit der digitalen Formate.

Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren

Ab dem 14. Lebensjahr müssen Minderjährige einen eigenen Personalausweis besitzen und können daher ihren digitalen Personalausweis für das Boarding auf unseren Inlandsflügen nutzen – genau wie jeder andere erwachsene Passagier, sofern sie die spanische Staatsangehörigkeit besitzen.

Kinder unter 14 Jahren und Babys

Für begleitete Kinder unter 14 Jahren ist der Erwachsene über 18 Jahre verantwortlich, mit dem sie reisen. In diesem Fall können sie ohne Personalausweis oder Reisepass reisen. Wenn sie allein reisen, müssen sie ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen (auch abgelaufene Dokumente werden akzeptiert).

Für Kinder unter 14 Jahren ist der Zugang zu Anwendungen für digitale Identität möglicherweise nicht verfügbar. Aus diesem Grund:

  • Personalausweis oder Reisepass: Es wird empfohlen, die Dokumente in Papierform mitzuführen, um den Abfertigungsprozess zu beschleunigen.
  • Geburtsurkunde: Bei nationalen Flügen, bei denen die Identität des Minderjährigen durch die Dokumente der Eltern oder Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden kann, denk bitte daran, dass immer die Originaldokumente in Papierform vorgelegt werden müssen.

Bitte beachte, dass Fotos, Screenshots oder PDF-Dateien von auf dem Handy gespeicherten Dokumenten nicht als gültige Dokumente für das Boarding akzeptiert werden.

War dieser Beitrag hilfreich?

Beiträge in diesem Abschnitt