Reisedokumente für Kinder

Reisen Sie als Familie, mit Kindern? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie über Unterlagen für Reisen mit Kindern wissen müssen.

Zunächst sollten Sie bedenken, dass Kinder und Minderjährige wie Erwachsene ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen müssen.

Eine Ausnahme hierzu bilden
Minderjährige unter 14 Jahren, die innerhalb des spanischen Staatsgebiets reisen. Sie sind von der Verpflichtung befreit, Personalausweis oder Pass mit sich zu führen, wenn sie von mindestens einem Erwachsenen über 18 Jahren begleitet werden, der in derselben Buchung aufgeführt ist.

Spanische Minderjährige unter 18 Jahren oder Personen mit Wohnsitz in Spanien, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten von Spanien ins Ausland reisen, müssen zusätzlich zu ihrem DNI oder Reisepass eine von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung mit sich führen.

Spanische Minderjährige und solche mit Wohnsitz in Spanien

Inlandsflüge (innerhalb Spaniens)

Kinder unter 14 Jahren und Kleinkinder

Diese sind davon befreit, Ausweispapiere mitzuführen, wenn sie in derselben Buchung angegeben sind, wie die begleitenden Erwachsenen. Auch wenn dies keine Pflicht ist, empfehlen wir, dass der Minderjährige, wenn er einen eigenen Ausweis besitzt, diesen mit sich führt, ebenso wie das Familienstammbuch, da diese Dokumente auf einigen Flughäfen evtl. von den Behörden verlangt werden können.

Unbegleitet reisende Minderjährige (12 bis 18 Jahre)

Sie müssen ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen (abgelaufene Reisepässe werden akzeptiert).

Minderjährige von 14 bis 18 Jahren

Personalausweis oder Reisepass (abgelaufene Reisedokumente sind zulässig).

Internationale Flüge

Minderjährige Passagiere unter 18 Jahren und Kleinkinder müssen ihre eigenen und persönlichen Reisedokumente (gültiger Personalausweis oder Reisepass) mit sich führen. Eintragungen der Kinder im Reisepass der Eltern sind nicht gültig.

ZUSÄTZLICHE AUTORISIERUNGEN:

Minderjährige unter 14 Jahren, die nur in Begleitung eines der Elternteile reisen

Es ist möglich, dass die Behörden evtl. eine ausdrückliche Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils oder desjenigen verlangen, der rechtmäßig die Erziehungsberechtigung innehat.

Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Spanien, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen

Um fliegen zu dürfen, müssen sie eine Reisegenehmigung vorlegen, die von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschrieben und von einer der folgenden Behörden oder Amtsinhaber beglaubigt ist: National- oder Regionalpolizei, Guardia Civil, Richter, Notar oder Bürgermeister.

 

Minderjährige mit anderer Staatsangehörigkeit

Inlandsflüge (innerhalb Spaniens) Die gleichen Reisedokumente wie die Erwachsenen.
Internationale Flüge Die gleichen Reisedokumente wie die Erwachsenen.
Wenn der Minderjährige ohne seine Eltern oder Erziehungsberechtigten reist, ist es möglich, dass die Behörden ein Formular verlangen, das vor dem Abflug von seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde. Ohne dieses Formular dürfen sie nicht ins Flugzeug einsteigen. mehr Informationen

 

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